Hundekotbeutelstationen und Abfalleimer


Liebe Nusser Bürgerinnen und Bürger,

auf der nachfolgenden Grafik können Sie sehen, wo es in Nusse Hundekotbeutelstationen und auch Abfalleimer gibt.
Wir möchten gerade Sie als Hundebesitzer von diesem Angebot der Gemeinde Gebrauch zu machen.

Leider nimmt die Verschmutzung durch Hundekot immer mehr zu und ist ein Ärgernis für alle! Jeder Hundebesitzer ist verpflichtet die Hinterlassenschaften des eigenen Tieres zu beseitigen - gleiches gilt auch für andere Tierbesitzer wie z.B. Pferde.
 
Der Paragraph 46 des Straßen- u. Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) besagt, dass derjenige, der eine öffentliche Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, die Verunreinigung ohne Aufforderung und ohne schuldhafte Verzögerung zu beseitigen hat. Der Begriff öffentliche Straße beinhaltet hierbei Gehwege sowie kombinierte Geh- und Radwege einschließlich der darin befindlichen Baumscheiben, begehbare Seitenstreifen, Trennstreifen sowie sonstige zwischen den anliegenden Grundstücken und der Fahrbahn gelegenen Teile des Straßenkörpers. Zuwiderhandlungen können seitens des Ordnungsamtes mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.

Um den Hundehaltern die Beseitigung zu vereinfachen hat die Gemeinde einige Hundekottütenspender aufgestellt und die Anzahl der Mülleimer deutlich erhöht.